Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen

Die Unterstützungseinheit verfolgt das Ziel, die nationalen Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen der Stadtplanung und des Umweltwesens zu erleichtern und zu beschleunigen.

Sie bietet eine Hilfestellung bei der Erstellung von Stadtentwicklungsprojekten und ist das Bindeglied zwischen den Projektentwicklern und den zuständigen Behörden.

Ihre Kernaufgaben sind:

  • eine fachliche Hilfestellung und Beratung von staatlichen, kommunalen und privaten Projektträgern im Rahmen der Planung und der Genehmigungsverfahren für städtebauliche Entwicklungsprojekte;
  • die Förderung einer partnerschaftlichen Projektplanung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren;
  • die Unterstützung öffentlicher Projektträger im Planungsprozess sowie die Projektsteuerung öffentlicher Wohnungsbauprojekte;
  • den Austausch zwischen den zuständigen staatlichen Behörden und den Bürgern im Umgang mit den Genehmigungsverfahren zu vereinfachen;
  • die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen der Stadtplanung, des Wohnungsbaus und des Umweltwesens zu analysieren;
  • Reformvorschläge des rechtlichen Rahmens sowie strukturelle Verbesserungen der staatlichen Behörden und Verwaltungen zu formulieren.

Die Unterstützungseinheit arbeitet stets im direkten Kontakt mit den betroffenen Akteuren (Bauträger, Planungsbüros) und den zuständigen Behörden. Unter Ausführung ihrer Aufgaben kann sie auf Ersuchen:

  • vollständige Akteneinsicht erhalten;
  • die Mitarbeit der zuständigen Behörden oder Verwaltungen anfragen;
  • Besprechungen und partizipative Workshops mit den zuständigen Behörden und Verwaltungen einberufen und moderieren;
  • Vorbesprechungen zu Großprojekten, welche die Zuständigkeit mehrerer Entscheidungsorgane betrifft, veranlassen.

Die Unterstützungseinheit ist zudem die zuständige nationale Behörde für Verfahren im Zusammenhang mit "Vorhaben von gemeinsamen Interessen" (PCI = projects of common interest) im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur. Sie vereinfacht und koordiniert sämtliche Antrags- sowie Genehmigungsverfahren gemäß der EU-Verordnung Nr. 347/2013.

Darüber hinaus ist die Vereinfachungseinheit:

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