Raumentwicklung

Raumentwicklung übernimmt eine koordinierende, fördernde und erleichternde Funktion

Die Koalitionsvereinbarung für den Zeitraum 2023-2028 bestätigt die Koordinierungsrolle der Abteilung für Raumentwicklung bezüglich der Sektorpolitiken und der kommunalen Entwicklungsplanung mit territorialer Auswirkung, gemäß dem geänderten Gesetz vom 17. April 2018 über die Raumentwicklung zukommt. Die im Raumentwicklungsgesetz festgelegten Ziele und Mittel sollen die Umsetzung konkreter staatlicher Projekte beschleunigen.

Um dies zu erreichen, will die Regierung alle Mittel und Vorteile der Raumentwicklungspolitik nutzen, um eine bessere Verwaltung der öffentlichen Mittel, eine Beschleunigung der Verfahren und letztlich die Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. 

Das Nationale Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT)

Die Aufgabe der Raumentwicklung besteht darin, eine Strategie zu definieren und umzusetzen, die eine Vereinbarung von sozioökonomischer Entwicklung und dem Schutz der Ressourcen und der Umwelt herstellt. Die Raumentwicklungspolitik kann nämlich keinen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Einwohner- und Beschäftigtenzahlen nehmen, die unmittelbar mit der wirtschaftlichen Attraktivität des Landes zusammenhängt. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, zu bestimmen, wie diese Entwicklung gerecht und ausgewogen auf das gesamte Staatsgebiet verteilt wird, wobei eine nachhaltige Entwicklung und die Resilienz des Territoriums im Vordergrund stehen.

Diese Strategie wird im neuen Nationale Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT) festgelegt, das von der Regierung am 21. Juni 2023 verabschiedet wurde. Das  Nationale Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT) legt die zukünftigen Leitlinien für die territoriale Entwicklung des Landes mit Blick auf die Horizonte 2035 und 2050 fest. Dies geschieht anhand von drei politischen Zielsetzungen – Konzentration der räumlichen Entwicklung an den am besten geeigneten Standorten, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie verstärkte grenzüberschreitende territoriale Zusammenarbeit – sowie durch spezifische Entwicklungsstrategien, die auf die unterschiedlichen Gebietstypen zugeschnitten sind. Darüber hinaus identifiziert das Nationale Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT) eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele und Strategien.

Die vier primären sektoralen Leitpläne (PDS)

Die vier primären sektoralen Leitpläne „Wohnen“ (PSL), „Verkehr“ (PST), ‚Wirtschaftsräume‘ (PSZAE) und „Landschaft“ (PSP) sind am 1. März 2021 in Kraft getreten. Die vier primären sektoralen Leitpläne (PDS) sind am 1. März 2021 in Kraft getreten. Sie stellen großherzogliche Verordnungen (RGD) zur Umsetzung des geänderten  Gesetzes vom 17. April 2018 über die Raumentwicklung dar und setzen das Nationale Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT) um, indem sie vor allem Flächen für den Bedarf an Wohnraum, Verkehrsinfrastrukturen und Industrie- und Gewerbeflächen reservieren und bestimmte Landschaften des Großherzogtums Luxemburg schützen.

Während der sektorale Leitplan „Landschaften“ (PSP) festgelegten Gebiete grundsätzlich unveränderlich sind, da ihr Hauptzweck darin besteht, einen Rahmen für die Raumordnung zum Schutz der Landschaften zu schaffen, verhält es sich mit den drei anderen Gebieten anders:

  • Der PST hat zum Ziel, die Umsetzung und Neugestaltung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu gewährleisten, indem er den Projekten und allgemeinen Bebauungsplänen für die dafür vorgesehenen Korridore und Gebiete von Rechts wegen übergeordnet ist.
  • Der PSL definiert Flächen, die hauptsächlich für den Wohnungsbau bestimmt sind, davon 30 % für bezahlbaren Wohnraum.
  • Der PSZAE hat als Hauptziel die Festlegung von Flächen für nationale, spezifische nationale und regionale Wirtschaftszonen, die vorrangig für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben bestimmt sind.

Eine sorgfältige Überwachung wird durch Begleitkommissionen gewährleistet, deren Zusammensetzung und Organisation, in der am 1. März 2021 in Kraft getretenen großherzoglichen Verordnung festgelegt sind. Ziel ist es, den Flächenbedarf rechtzeitig zu bewerten und gegebenenfalls noch vor Ende der Legislaturperiode ein Verfahren zur Änderung oder punktuellen Anpassung (Aktualisierung) der vier primären sektoralen Pläne (PDS) einzuleiten.

Raumbeobachtung

Die Raumbeobachtung ist im Raumentwicklungsgesetz verankert und bildet einen Eckpfeiler der Raumentwicklungspolitik. Der datengetriebene und evidenzbasierte Ansatz basiert auf der Erhebung, Analyse und Nutzung empirischer Daten zur Steuerung politischer Entscheidungen. Dadurch wird der politische Prozess transparenter und das Vertrauen der Bürger in die getroffenen Entscheidungen gestärkt.

Das Instrument Raum+ und die Beobachtungsstelle für räumliche Entwicklung (Observatoire du développement territorial (ODT)) sind Beispiele für einen solchen Ansatz.

Regionale Entwicklung im städtischen Raum und in Ballungsräumen 

Die Politik zur Entwicklung des städtischen Raums wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der drei Agglomerationen Nordstad, Agglo-Centre und Prosud sowie durch verschiedene Initiativen im Bereich der Stadtentwicklung und -planung umgesetzt.

Ergänzend zu den formellen Planungsinstrumenten fördern territoriale Kooperationsvereinbarungen einen dynamischen und flexiblen Planungsansatz, der auf Dialog und der Entwicklung konkreter Projekte basiert. Sie zeichnen sich durch einen interkommunalen, interministeriellen und multidisziplinären Erfahrungs- und Wissensaustausch aus und tragen zu einer partizipativeren Planungskultur bei.

Regionale Entwicklung im ländlichen Raum und in Naturparks

Das wichtigste Instrument der Abteilung für Raumentwicklung (DATer) für die Entwicklung des ländlichen Raums sind die Naturparks. 

Darüber hinaus stellen territoriale Kooperationsvereinbarungen eine weitere Form der Zusammenarbeit mit ländlichen (und nicht-ländlichen) Gemeinden dar, um gemeinsame Strategien zur territorialen Entwicklung zu erarbeiten und die Umsetzung konkreter Projekte zu unterstützen.

Grenzüberschreitende territoriale Zusammenarbeit

Da die luxemburgische Wirtschaft durch eine starke Verflechtung mit den Grenzregionen gekennzeichnet ist, muss die Raumentwicklungspolitik zwangsläufig eine grenzüberschreitende Dimension haben. Entsprechend dem im Nationalen Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT) verankerten Ziel der Stärkung der grenzüberschreitenden Planung müssen die Koordinierung und die grenzüberschreitenden Maßnahmen verstärkt werden.

Die im Nationalen Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT) und im Interreg-Programm Großregion festgelegten grenzüberschreitenden Funktionsräume sind ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Luxemburg beteiligt sich an sieben funktionalen Räumen. Für die sich im Aufbau befindenden Gebiete – wie die Zonen Luxemburg–Wallonie Nord und Süd, die Dreiländerzone Eifel–Ostbelgien–Éislek sowie das Gebiet der Naturparks – gilt es, die Schaffung der erforderlichen Governance-Strukturen zu unterstützen, sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch im Hinblick auf die personelle Ausstattung der jeweiligen Verwaltungsstrukturen. In Bezug auf die Umsetzung geht es darum, die Entwicklung von Projekten innerhalb dieser Gebiete zu unterstützen und zu deren Finanzierung beizutragen, wenn das Projekt die Zuständigkeiten der Raumentwicklung betrifft. 

Europäische territoriale Zusammenarbeit und Kohäsionspolitik

Auf der Ebene der europäischen territorialen Zusammenarbeit übernimmt die Abteilung für Raumentwicklung (DATer) als Verwaltungsbehörde des Programms für territoriale Beobachtung ESPON und des Programms Interreg Großregion eine besondere Verantwortung für die europäischen Programme.

Die  Abteilung für Raumentwicklung (DATer) ist auch für die Koordinierung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang und dessen Umsetzung im Rahmen der ESIF-Programme in Luxemburg zuständig.

Was die Stadtpolitik auf europäischer Ebene betrifft, so werden die Leipzig-Charta und die Neue Leipzig-Charta weiterhin über die CIPU und die Teilnahme am URBACT-Programm, an der „European Urban Initiative“ und am „Neuen Europäischen Bauhaus“ umgesetzt.

Schließlich geht es im Hinblick auf den territorialen Zusammenhalt auf europäischer Ebene darum, die Umsetzung der „Territorialen Agenda 2030“ in der luxemburgischen Raumentwicklungspolitik fortzusetzen.