Das Ministerium

Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums ist durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt.

Wohnungsbau

Die Abteilung für Wohnungsbau ist für die Umsetzung der allgemeinen Wohnungspolitik zuständig. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, allen Bürgern durch Hilfsprogramme und durch die Unterstützung der Gemeinden sowie öffentlicher und privater Partner bei der Umsetzung von Projekten für bezahlbaren Wohnraum Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.

Zu den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie -instrumenten gehören: