Das Ministerium

Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums ist durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt.

Wohnungsbau

Die Abteilung für Wohnungsbau ist für die Umsetzung der allgemeinen Wohnungspolitik zuständig. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, allen Bürgern durch Hilfsprogramme und durch die Unterstützung der Gemeinden sowie öffentlicher und privater Partner bei der Umsetzung von Projekten für bezahlbaren Wohnraum Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.

Zu den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie -instrumenten gehören:

Raumentwicklung (DATer)

Die Abteilung für Raumentwicklung (DATer) des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumentwicklung hat die Aufgabe, die territorialen Auswirkungen der sektoralen Regierungs- und Kommunalpolitik zu koordinieren und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Akteuren die sozioökonomische Entwicklung mit dem Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen zu vereinbaren.

Aufgabe ist es, die Landschaften zu erhalten, die spezifischen Stärken einer Region zu fördern und gleichzeitig eine effiziente Bodennutzung sowie eine Koordination der Flächennutzungsanforderungen zu ermöglichen.

Das Ziel der Raumentwicklung ist es, der Bevölkerung durch eine nachhaltige und vorausschauende Planung der regionalen Entwicklung optimale Lebensbedingungen zu ermöglichen. Dabei wird festgelegt, wie sich die räumliche Entwicklung gerecht und ausgewogen über das gesamte Land–unter besonderer Berücksichtigung der Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Resilienz verteilen lässt.

Zu diesem Zweck:

  • entwickelt sie räumliche Strategien (Nationales Leitprogramm für die Raumentwicklung (PDAT), territoriale Leitbilder für die verschiedenen im PDAT definierten Handlungsräume);
  • beobachtet und begleitet sie die territoriale Entwicklung (Observatoire du développement territorial, Raum+, Geografisches Informationssystem);
  • erstellt sie rechtverbindliche Pläne (sektorale Leitpläne, nationale Teilflächennutzungspläne);
  • koordiniert sie Projekte im Rahmen der Regionalentwicklung, der Stadtpolitik, der Naturparks und der städtischen und stadtnahen Siedlungsräume;
  • führt sie grenzüberschreitende Projekte in der Großregion, auf europäischer und internationaler Ebene durch;
  • Sie fungiert als nationale Behörde für verschiedene Kooperationsprogramme (Interreg Nordwesteuropa und Europa, Interact und URBACT) und als Verwaltungsbehörde für das Programm Interreg Großregion und das Europäische Beobachtungsnetz für Raumordnung und Kohäsion (ESPON).