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Das Ministerium
Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums ist durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt.
Wohnungsbau
Die Abteilung für Wohnungsbau ist für die Umsetzung der allgemeinen Wohnungspolitik zuständig. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, allen Bürgern durch Hilfsprogramme und durch die Unterstützung der Gemeinden sowie öffentlicher und privater Partner bei der Umsetzung von Projekten für bezahlbaren Wohnraum Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Zu den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie -instrumenten gehören:
- Bau Investitionszuschüsse (Aides à la pierre)
- Die IndividuelleWohnbeihilfen
- Die Förderung von erschwinglichem Wohnraum
- Der Pacte logement 2.0 – Unterstützung der Gemeinden
- Der sektorale Leitplan "Wohnungswesen” (PSL)
- Die Umsetzung vom Artikel 29/29bis
- Die Soziale Mietverwaltung
- Der Mietvertrag (Bail à loyer)
- Die Analysen und Veröffentlichungen vom Beobachtungsstelle für Wohnraum (Observatoire de l'habitat)
- Fonds du Logement
- Société nationale des habitations à bon marché (SNHBM)